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Die Pensionszusage (unmittelbare Versorgungszusage) ist das rechtsverbindliche Versprechen eines Unternehmens, seinen Arbeitnehmern oder deren Hinterbliebenen für das Alter, für den Fall des Todes oder der Invalidität aus betrieblichen Mitteln eine Versorgung zu gewähren. Es ist somit auch der Träger der betrieblichen Altersversorgung. Für die Pensionszusage werden in der Bilanz Pensionsrückstellungen gebildet. Die zurückgestellten Mittel dürfen frei im Unternehmen angelegt werden. Die mit der Erteilung der Pensionszusage verbundenen finanziellen Risiken des vorzeitigen Versorgungsfalles bei Invalidität oder Tod des Arbeitnehmers sowie die bei Erreichen der Altersgrenze zweckmäßige Absicherung für Zahlungen bis ins hohe Lebensalter können durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung abgedeckt werden. Neben einer Finanzierung aus betrieblichen Mitteln ist auch eine vom Arbeitnehmer im Wege einer Entgeltumwandlung finanzierte Pensionszusage (Deferred Compensation) möglich.

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