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Der Beitritt muss innerhalb von drei Monaten erklärt werden und muss schriftlich erfolgen. Die freiwillige Versicherung beginnt mit dem Tag, der auf das Ende der Pflichtversicherung oder Familienversicherung folgt, ansonsten mit dem Tag des Beitritts. Sie endet durch schriftliche Kündigung, den Abschluss einer Pflichtversicherung (Vorrangversicherung) oder Tod. Eine Kündigung einer freiwilligen Krankenversicherung ist nur möglich bei Nachweis einer anderen, anschließenden Krankenversicherung. Vor allem Selbstständige, die evtl. später aus finanziellen Gründen die Versicherung kündigen wollen, sollten dies vor Abschluss einer solchen Versicherung beachten, dies ist nämlich nicht möglich. Der Begriff „freiwillige“ Krankenversicherung ist insofern irreführend.

 

 


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