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Durch die im EEG festgelegten Einspeisevergütungen ergibt sich in Deutschland sowie in den weiteren Ländern, die ebenfalls Subventionsgesetze nach dem Modell des EEG eingeführt haben, für die wirtschaftliche Amortisation von Photovoltaik-Anlagen eine grundsätzlich andere Situation als es unter ungeregelten Marktumständen der Fall wäre. Durch die gegenüber dem Marktpreis wesentlich angehobenen Vergütungssätze wird die Amortisationszeit für den Betreiber der Anlage wesentlich verkürzt (bei bestenfalls 43,01 Euro-Cent pro kWh gegenüber 21,4 Euro-Cent Ökostrom-Preisdurchschnitt), und somit gegenüber dem Eigenverbrauch zu normalen Marktpreisen wirtschaftlich überhaupt erst rentabel gemacht. Für Endverbraucher, die eine Photovoltaik-Anlage betreiben, ergibt sich unter Anwendung des EEG, abhängig von der gewählten Technologie, evtl. Finanzierungskosten, sowie den Margen von Großhändlern und Monteur, derzeit eine Amortisationszeit zwischen fünf und fünfzehn Jahren. In Ländern ohne vergleichbare Subventionspolitik würde sich die gleiche Anlage (gleichbleibendes Klima vorausgesetzt) erst nach zehn bis dreißig Jahren amortisieren. Dennoch können Phototovoltaikanlagen gerade in Ländern ohne solche Subventionen wegen des geeigneteren Klimas häufig besonders wirtschaftlich betrieben werden (etwa in Ländern entlang des Äquators), da die Sonneneinstrahlung pro Fläche dort um ein Vielfaches höher ist.

Aufgrund eines massiven Überangebots sind die Preise für Solarstrom-Anlagen im Jahr 2009 deutlich gefallen. Ein kWp schlüsselfertig installierte Leistung einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage war gemäß der Photon-Marktübersicht im April 2009 für teilweise 3.150 Euro erhältlich. Den Preis den man maximal bezahlten sollte, taxierte die Branchenzeitschrift Photon für 2009 auf 3.450 Euro/kWp. Dieser Preis umfasst sämtliche Kosten, das heißt inklusive Module, Zubehör, Material, Montage und Netzanschluss. Nicht inbegriffen ist die Umsatzsteuer.[24]

Eine hierzulande installierte Anlage liefert in Süddeutschland nach dem aktuellen Stand der Technik einen Jahresertrag von etwa 850 bis 1200 kWh pro kWp, in Abhängigkeit von Zellentyp, Ausrichtung, Dachneigung, Sonneneinstrahlung und Temperatur: Das Wetter bietet nicht jedes Jahr die gleichen Einstrahlungswerte, in Simulationsrechnungen geht man von den gemittelten Werten der letzten zehn Jahre für den jeweiligen Standort aus.

Für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen besteht grundsätzlich immer die Möglichkeit, sich beim Finanzamt als Gewerbetreibender führen zu lassen. Dies hat den Vorteil, dass er dadurch vorbehaltlich eines eventuellen Antrags auf Umsatzsteuerbefreiung der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, somit aber auch das Recht auf Vorsteuerrückerstattung erhält. Dadurch spart der Betreiber der Anlage bei der Anschaffung die gesamte Mehrwertsteuer. Die im EEG aufgeführten Vergütungen sind Nettopreise, auf welche beim unternehmerischen Betrieb der Anlage die Mehrwertsteuer (als sog. Durchlaufposten) aufgeschlagen wird. Die Umsatzsteuer ist dann vom Betreiber der Anlage, typischerweise quartalsweise, an das zuständige Finanzamt abzuführen. Da die Umsatzsteuerpflicht gegenüber einem von der Umsatzsteuer befreiten gewerblichen Betrieb so gesehen keine wesentlichen Nachteile hat (zu nennen wäre allenfalls der durch die quartalsweisen Umsatzsteuer-Erklärungen geringfügig erhöhte bürokratische Aufwand), sollten Betreiber von Photovoltaikanlagen selbst bei einem Jahresertrag von weniger als 17.500 Euro auf eine mögliche Umsatzsteuerbefreiung verzichten, da hierdurch die Möglichkeit zur Vorsteuerrückerstattung ebenfalls entfiele.

Zu den Investitionskosten zählt auch die CO2-Kreislaufbilanz der Herstellung. Diese ist abhängig von der Erzeugungsart des eingesetzten Stroms im Rahmen der Herstellung, also innerhalb der gesamten Produktions- und Transportkette. Im Idealfall sind die CO2-Emissionen durch den Einsatz regenerativer Energien im Rahmen der Herstellung gleich null, erhöhen sich aber typischerweise durch Grauenergien während des Transportes (etwa durch den Betrieb von Verbrennungsmotoren in Schiffen und LKWs), bzw. durch weitere Grauenergien im Rahmen der Anfahrt und den Inbetriebnahme-Arbeiten des Monteurs vor Ort.

Aus der Absicht, durch Photovoltaik Strom zu erzeugen, ergibt sich ein Interesse an der kurzfristigen Amortisation des während der Herstellung eingesetzten Stroms. Die Zeiten bis zur energetischen Amortisation betragen technologieabhängig zwischen etwa drei Monaten bei in Drucktechnik hergestellten Dünnschichtmodulen, etwa drei Jahren bei typischen Cadmiumtellurid-Dünnschichtmodulen, bis zu deutlich über fünf Jahren bei monokristallinen Siliziummodulen. Die Energieaufwändigkeit verschiedener Herstellungsverfahren korreliert in etwa mit den Herstellungskosten, wodurch sich beim Kauf von Modulen aus weniger energieaufwändigeren Verfahren typischerweise ein Preisvorteil bei den Anschaffungskosten ergibt.


 


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