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Der Begriff des Generationenvertrages entsteht mit dem Umlageverfahren in den Rentenversicherungen und wird später auch bei anderen Umverteilungsmechanismen im Sozialstaat verwendet. Das ursprüngliche System der gesetzlichen Rentenversicherung baute auf eine Ansparung der Rentenbeiträge, die paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf Rentenkonten zu entrichten waren. Dieses System der Kapitaldeckung wurde 1957 in der Rentenreform 1957 unter Konrad Adenauer zu einem Umlageverfahren umgebaut. Das zugrundeliegende Konzept von Wilfrid Schreiber - auch bekannt als „Schreiber-Plan“ verwendete bereits den Begriff des Generationenvertrages. Es wurde jedoch nur teilweise umgesetzt. Schreiber hatte vorgesehen, dass die mittlere Generation, neben der Unterstützung der Alten, zugleich mit Arbeitskraft und Geld für ihren eigenen Ersatz sorgt. Dementsprechend waren auch eine Kinderrente und doppelte Beiträge für Kinderlose vorgesehen (heute auch spezifisch als Drei-Generationenvertrag bezeichnet).

 


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