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Die Unterstützungskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Die Unterstützungskasse ist eine mit Sondervermögen ausgestattete, rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung. Sie verfügt über eigenes Vermögen und wird von einem oder mehreren Unternehmen (Trägerunternehmen) getragen. Den Zugehörigen der Trägerunternehmen gewährt die Unterstützungskasse je nach Leistungsplan einmalige und/oder laufende Leistungen formell ohne Rechtsanspruch. Bleiben die Leistungen der Unterstützungskasse aus, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die zugesagte Versorgung sicherzustellen. Dieses Risiko wird - im Falle der rückgedeckten Unterstützungskasse (VGU) - durch den Abschluss einer deckungsgleichen Rückdeckungsversicherung bei einer Lebensversicherung minimiert.

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