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Die Kosten der Verteidigung im Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren werden übernommen. Hier besteht sogar für vorsätzlich begangenen Taten Rechtsschutz.

Beispiele

  • Geschwindigkeitsübertretung

  • Rotlicht

  • Lärmbelästigung

  • Gurtpflicht

Ausnahme:
Verfahren wegen Halte- und Parkverstößen sind nicht versichert (Risikoausschluss).

 

 


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