[Firmenlogo-Bild]


 

Einstufung des kieferorthopädischen Behandlungsbedarfs für Kassenpatienten. Nur die Behandlungen der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3, 4 und 5 werden von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Der überwiegende Anteil der Kinder wird in KIG 1 und 2 eingestuft, für diese zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht.


Copyright © 2009 UCY CAPITAL PARTNERS    http://www.oilcom.de